Ausgangslage

Das vom L-GAV finanzierte Aus- und Weiterbildungsporjekt hat sich seit seiner Lancierung im Jahr 2010 zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Über 15’000 Absolvierende haben bereits von den Subventionen profitiert. Gut ausgebildete Mitarbeitende stärken die Branche; daher soll diese finanzielle Unterstützung auch in Zukunft möglich sein. Aufgrund der erfreulichen Entwicklung sind die finfanziellen Rückstellungen jecoh weitgehend aufgebraucht. Ohne iene langfristig angelegte zustätzliche Finanzierung würde künftig nur noch ein sehr reduziertes Angebot finanzierbar bleiben. 

Sofortmassnahme: Erhöhung der Vollzugskostenbeiträge

Als Sofortmassnahme hat daher die aufsichtskommission am 4. März 2024 beshclossen, zur weiteren Finanzierung des Aus- und Weiterbildungsprojektes die jährlichen Vollzugskostenbeiträge für Betriebe und Mitarbeitende rückwirkend per 1. Januar 202 wie folgt zu erhöhen: 

Zahlung an die Kontrollstelle

Die Zahlung an die Kontrollstelle erfolgt erst ab Dezember 2024; der höhere Betrag kann jedoch bei Bedarf ab sofort von den Löhnen abgezogen werden. 

Vorgängige Austritte von Mitarbeitenden

Sollte es in diesem Jahr bereits einen Austritt eines Mitarbeitenden gegeben haben und der zusätzliche Betrag kann nicht mehr abgezogen werden, wird die Kontrollstelle dies bei der Abrechnung 2024 berücksichtigen, sofern der Austritt belegt werden kann (mit der Kündigung, befristeter Arbeitsvertrag etc.). 

Neue Bezeichnung: Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge

Da die Vollzugskostenbeiträge sowohl für den Vollzug wie insbesondere auch für den Bereich Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden, soll sich dies künftig auch in der Bezeichung der Beiträge widerspiegeln. Aus diesem Grund werden die Vollzugskostnbeiträge neu als Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge bezeichnet.

Quelle: Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes, Kontrollstelle, Dufourstrasse 23, 4010 Basel. 

Kontakt: RUEPP & Partner AG, Lukas Müller, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz,
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