Die seit 2018 geltenden Mehrwertsteuersätze werden erhöht. Die Neuerung tritt ab 01. Januar 2024 in Kraft.
Erhöhung der MwSt.-Sätze angenommen
Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2022 seine Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Zusatzfinanzierung der AHV publiziert. In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer angenommen. Als Folge wird der Normalsatz auf 8,1% angehoben, der Sondersatz für Beherbergungen steigt auf 3,8% und für den reduzierten Satz werden neu 2,6% gelten. Diese neuen Mehrwertsteuersätze gelten in der Schweiz ab dem 1. Januar 2024.
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