Teilzeitarbeit gewinnt in der Schweiz stetig an Bedeutung. Im grossen Ganzen ist sie der Vollzeitbeschäftigung gleichgestellt. Dennoch muss man als Arbeitgeber eine Reihe von Besonderheiten berücksichtigen.

Wie viel bezahlte Ferien?

Die Ferienfrage sorgt oft für Unklarheit. Tatsache ist: Für Teilzeitbeschäftigte gelten anteilsmässig die gleichen Ferienansprüche wie für Vollzeitbeschäftigte. Es sind auch die gleichen Rahmenbedingungen zu beachten, also etwa gesetzliche Ansprüche oder Regelungen aus Gesamtarbeitsverträgen und Betriebs Reglementen. Auch der Bezug von Feiertagen steht ihnen zu, falls sie auf einen ihrer Arbeitstage fallen.

 

Quelle: https://www.treuhandsuisse.ch/de/publikationen-medien/update/