Das SBFI hat am 11. Februar 2025 die neue Prüfungsordnung für den Fachausweis in Treuhand und Beratung genehmigt. Ab dem 1. Januar 2027 tritt sie in Kraft. Der Abschluss wird künftig unter dem neuen Titel „Fachfrau/Fachmann in Treuhand und Beratung mit eidgenössischem Fachausweis“ geführt. Damit wird die Beratungstätigkeit stärker im Berufsbild betont.
Auch die Zulassungsbedingungen wurden modernisiert:
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Maturitätsausweis oder einen gleichwertigen Ausweis mit 3 Jahren Fachpraxis, welche bis zum 30. September. des Prüfungsjahres erbracht werden muss.
- Ein von der Prüfungskommission anerkanntes Sachbearbeiterdiplom Treuhand oder Rechnungswesen mit 5 Jahren Fachpraxis, welche bis zum 30. September des Prüfungsjahres erbracht werden muss.
- Zulassungsprüfungen entfallen
- Weitere Zulassungsbedingungen sind identisch geblieben und können in Ziffer 3.3 der PO nachgelesen werden.
Die neuen Regelungen machen den Fachausweis attraktiver und praxisnäher und setzen ein klares Signal zur Förderung des Berufsnachwuchses (Quelle: www.treuhandsuisse.ch).
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