Es ist soweit – QR-Rechnungen lösen die herkömmlichen Einzahlungsscheine ab

Die Digitalisierung hält auch im Schweizer Zahlungsstandard Einzug und damit die landesweite Einführung der QR-Rechnung. Ab dem 1. Oktober 2022 werden die herkömmlichen Einzahlungsscheine durch QR-Rechnungen abgelöst. Mit der Einführung der QR-Rechnungen und somit mit der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs legt der Finanzplatz Schweiz den Grundstein für nahtlos digitale Finanzabläufe. Dabei schlägt die QR-Rechnung eine wichtige Brücke zwischen der digitalen und papierbasierten Welt.

Das ändert sich ab 1. Oktober 2022

Die bisherigen Einzahlungsscheine werden endgültig durch QR-Rechnungen abgelöst. Sämtliche Rechnungen enthalten nun im Zahlungsabschnitt einen QR-Code. Am 30. September 2022 werden die letzten Zahlungen ausgeführt, die auf Einzahlungsscheinen basieren. Ab dem 1. Oktober verarbeitet die Bank keine ESR-Zahlungen mehr. Wir empfehlen daher bereits heute auf QR-Rechnungen umzusteigen. Benötigen Sie Unterstützung beim Umstieg auf QR-Rechnungen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Das sind die Vorteile des QR-Codes

Das viereckige Muster des QR-Codes enthält sämtliche Informationen, die für Ihre Zahlung relevant sind. Dank einfachem Scannen entfällt das manuelle Eintippen von Bankdaten. So werden Effizient gesteigert und Fehler minimiert. Weiter Vorteile sind:

  • Rechnungsstellung in CHF und EUR
  • Ein QR-Code für alle Zahlungsarten und -referenzen
  • Die Digitalisierung der Daten ermöglicht eine effizientere Zahlungsabwicklung und Zahlungsüberwachung
  • Verbesserte Datenqualität dank mehr und präziseren Informationen in standardisierter Form
  • Durchgehend automatisierte Zahlungsreferenzen vom Auftraggeber bis zum Empfänger
QR-Code ab Papier oder Bildschirm scannen und direkt zahlen

Anhand eines QR-Scanners oder mittels Banking-App können sowohl gedruckte wie auch digitale Rechnungen direkt abgescannt werden.

Gespeicherte ESR-Vorlagen für Rechnungen können nicht mehr genutzt werden

Mit der Einführung der QR-Rechnung können gespeicherte ESR-Vorlagen ab dem 1. Oktober im E-Banking nicht mehr genutzt werden. Jede Rechnung muss einzeln mit dem QR-Code bezahlt werden.

Quelle und weitere Informationen unter: 
https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/finanzielles/buchhaltung-und-revision/einfuehrung-der-qr-rechnung.html#:~:text=Seit%20dem%2030.,Rechnung%20modernisiert%20den%20Schweizer%20Zahlungsverkehr.

Kontakt: RUEPP & Partner AG, Hans-Peter Ruepp, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz,
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