Es ist soweit – QR-Rechnungen lösen die herkömmlichen Einzahlungsscheine ab
Die Digitalisierung hält auch im Schweizer Zahlungsstandard Einzug und damit die landesweite Einführung der QR-Rechnung. Ab dem 1. Oktober 2022 werden die herkömmlichen Einzahlungsscheine durch QR-Rechnungen abgelöst. Mit der Einführung der QR-Rechnungen und somit mit der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs legt der Finanzplatz Schweiz den Grundstein für nahtlos digitale Finanzabläufe. Dabei schlägt die QR-Rechnung eine wichtige Brücke zwischen der digitalen und papierbasierten Welt.
Das ändert sich ab 1. Oktober 2022
Die bisherigen Einzahlungsscheine werden endgültig durch QR-Rechnungen abgelöst. Sämtliche Rechnungen enthalten nun im Zahlungsabschnitt einen QR-Code. Am 30. September 2022 werden die letzten Zahlungen ausgeführt, die auf Einzahlungsscheinen basieren. Ab dem 1. Oktober verarbeitet die Bank keine ESR-Zahlungen mehr. Wir empfehlen daher bereits heute auf QR-Rechnungen umzusteigen. Benötigen Sie Unterstützung beim Umstieg auf QR-Rechnungen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Das sind die Vorteile des QR-Codes
Das viereckige Muster des QR-Codes enthält sämtliche Informationen, die für Ihre Zahlung relevant sind. Dank einfachem Scannen entfällt das manuelle Eintippen von Bankdaten. So werden Effizient gesteigert und Fehler minimiert. Weiter Vorteile sind:
- Rechnungsstellung in CHF und EUR
- Ein QR-Code für alle Zahlungsarten und -referenzen
- Die Digitalisierung der Daten ermöglicht eine effizientere Zahlungsabwicklung und Zahlungsüberwachung
- Verbesserte Datenqualität dank mehr und präziseren Informationen in standardisierter Form
- Durchgehend automatisierte Zahlungsreferenzen vom Auftraggeber bis zum Empfänger
QR-Code ab Papier oder Bildschirm scannen und direkt zahlen
Anhand eines QR-Scanners oder mittels Banking-App können sowohl gedruckte wie auch digitale Rechnungen direkt abgescannt werden.
Gespeicherte ESR-Vorlagen für Rechnungen können nicht mehr genutzt werden
Mit der Einführung der QR-Rechnung können gespeicherte ESR-Vorlagen ab dem 1. Oktober im E-Banking nicht mehr genutzt werden. Jede Rechnung muss einzeln mit dem QR-Code bezahlt werden.
Quelle und weitere Informationen unter:
https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/finanzielles/buchhaltung-und-revision/einfuehrung-der-qr-rechnung.html#:~:text=Seit%20dem%2030.,Rechnung%20modernisiert%20den%20Schweizer%20Zahlungsverkehr.
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