Ausgangslage
Die Sozialpartner im Gastgewerbe verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.
Neue Mindestlöhne für 2023
Bereits Anfang Juni hatten sich die Sozialpartner im Gastgewerbe auf die Mindestlöhne für 2023 geeinigt. Diese erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022.
Aufgrund der mittlerweile vorliegenden Angaben des SECO konnten die definitiven Mindestlöhne berechnet werden.
Die Teuerung wird auf allen Lohnstufen ausgeglichen. Zusätzlich steigen die monatlichen Mindestlöhne real um 10 bis 40 Franken je nach Lohnstufe. Die Ausnahme ist die Lohnkategorie ohne Berufslehre. Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis erhalten neu mindestens 4’369 Franken, für Mitarbeiter mit einer Berufsprüfung steigt der Mindestlohn auf 5’108 Franken. Mitarbeitende ohne Berufslehre erhalten mit dem Teuerungsausgleich 3’582 Franken.
Die Verlängerung der Allgemeinverbindlich-Erklärung des L-GAV bis Ende 2023 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt.
Quelle und weitere Informationen unter:
https://l-gav.ch/medien/medieninformationen/gastgewerbe-sozialpartner-einigen-sich-auf-mindestloehne-2023
Kontakt: RUEPP & Partner AG, Hans-Peter Ruepp, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz,
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