Mit dem neuen Schweizerischen Transparenzregister führt der Bund eine zentrale Erfassung der wirtschaftlich berechtigten Personen von Unternehmen ein. Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Ziel des neuen Registers ist es, transparent festzuhalten, welche natürlichen Personen ein Unternehmen letztlich besitzen oder kontrollieren. Das Register ist nicht öffentlich zugänglich und wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Meldepflicht betrifft insbesondere:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften
  • Kommanditaktiengesellschaften
  • SICAV und SICAF
  • Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
  • bestimmte ausländische Rechtseinheiten mit Bezug zur Schweiz

Ausgenommen sind unter anderem Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Vereine und Stiftungen sowie bestimmte börsenkotierte oder öffentlich beherrschte Unternehmen.

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?

Als wirtschaftlich berechtigte Person – auch «Beneficial Owner» oder kurz BO – gilt grundsätzlich eine natürliche Person, die ein Unternehmen letztlich kontrolliert.

Eine solche Kontrolle liegt insbesondere vor, wenn eine Person:

  • mindestens 25 % des Kapitals hält;
  • mindestens 25 % der Stimmrechte kontrolliert; oder
  • das Unternehmen auf andere Weise massgeblich kontrollieren kann, beispielsweise aufgrund vertraglicher Vereinbarungen.

Dabei ist nicht nur eine direkte Beteiligung relevant. Auch bei Beteiligungen über Holdinggesellschaften oder andere zwischengeschaltete Gesellschaften muss geprüft werden, welche natürliche Person am Ende der Beteiligungs- und Kontrollkette steht.

Erfüllt keine natürliche Person die gesetzlichen Kriterien, ist grundsätzlich das oberste Mitglied des leitenden Organs zu melden.

Welche Angaben müssen gemeldet werden?

Für jede wirtschaftlich berechtigte Person werden insbesondere folgende Angaben benötigt:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Wohnadresse und Wohnsitzstaat
  • Art der Kontrolle
  • Umfang der Beteiligung bzw. Kontrolle

Verfügt eine Person über keine Schweizer AHV-Nummer, können zusätzliche Identifikationsunterlagen wie eine Pass- oder Identitätskartenkopie erforderlich sein.

Wann muss die Meldung erfolgen?

Für nach Inkrafttreten neu gegründete Gesellschaften muss die Meldung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Eintragung ins Handelsregister erfolgen.

Für Gesellschaften, die am 1. Oktober 2026 bereits bestehen, sieht das Gesetz unterschiedliche Übergangsfristen vor.

Besonders relevant ist: Wird nach dem 1. Oktober 2026 erstmals eine Änderung im Handelsregister vorgenommen, muss die Meldung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dieser Änderung erfolgen.

Ohne vorherige Handelsregisteränderung gelten je nach Gesellschaft und Revisionspflicht Übergangsfristen von drei bis sechs Monaten. Eine längere Frist von bis zu zwei Jahren gilt für Gesellschaften, bei denen sämtliche wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen sind.

Änderungen der gemeldeten Angaben oder der wirtschaftlich berechtigten Personen müssen künftig ebenfalls innerhalb der gesetzlichen Fristen nachgeführt werden.

Wie erfolgt die Meldung?

Die elektronische Meldung erfolgt grundsätzlich über die Bundesplattform EasyGov.swiss.

Die Meldung kann durch das Unternehmen selbst oder durch eine bevollmächtigte Drittperson – beispielsweise die Treuhandgesellschaft – vorgenommen werden.

Damit wir die Meldung für unsere Kundinnen und Kunden übernehmen können, benötigen wir die entsprechende Berechtigung auf EasyGov. Ist ein Unternehmen noch nicht mit EasyGov verbunden, wird dazu ein Vollmachtsbrief an die im Handelsregister eingetragene Adresse des Unternehmens versandt. Dieser muss von den zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnet und zurückgesandt werden. Fragen Sie hierzu ihren Mandatsleiter / ihre Mandatsleiterin für das weitere Vorgehen an.

Wir übernehmen die Meldung für Sie

Sie möchten sich nicht selbst mit der Registrierung und der Erfassung der Angaben auseinandersetzen?

Wir übernehmen die Meldung an das Schweizerische Transparenzregister für Sie.

Für Gesellschaften mit einer einfachen, direkten Beteiligungsstruktur bieten wir folgende Pauschaldienstleistung an:

CHF 250.– exkl. MwSt. pro Gesellschaft

Die Pauschale umfasst die Meldung von bis zu drei wirtschaftlich berechtigten Personen, sofern diese direkt an der betreffenden Gesellschaft beteiligt sind (ohne Holdingstrukturen). Fragen Sie uns nach dem Meldeformular.

Wir unterstützen Sie dabei insbesondere bei:

  • der Vorbereitung der erforderlichen EasyGov-Berechtigung;
  • der Erfassung der notwendigen Angaben;
  • der Bestimmung und Erfassung der direkten Beteiligungsverhältnisse;
  • der elektronischen Einreichung der Meldung; und
  • der Kontrolle der Eingangs- bzw. Eintragungsbestätigung.

Bei komplexeren Beteiligungsverhältnissen – beispielsweise Holdingstrukturen, indirekten Beteiligungen, ausländischen Gesellschaften, Treuhandverhältnissen oder Kontrolle aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen – klären wir den notwendigen Aufwand vorgängig mit Ihnen ab.

Handeln Sie frühzeitig

Auch wenn für bestehende Gesellschaften teilweise Übergangsfristen gelten, empfehlen wir, die wirtschaftlich berechtigten Personen frühzeitig zu bestimmen und die erforderlichen Angaben bereitzuhalten.

Gerne übernehmen wir die administrative Abwicklung für Sie.

Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um die Meldung an das Schweizerische Transparenzregister.

Stand: September 2026. Massgebend sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des TJPG und der TJPV.