Ab 2025 werden die Maximalbeiträge für die Säule 3a erhöht. Das bedeutet, Sie können von einem
grösseren steuerlichen Vorteil profitieren, sofern Sie mehr Kapital einzahlen.

  • Angestellte mit Pensionskasse (2. Säule) können maximal CHF 7’258.– (aktuell: CHF
    7’056.–) in ihre Säule 3a einzahlen.
  • Selbstständige ohne Pensionskasse (2. Säule) können 20% des Nettoerwerbseinkommens,
    maximal CHF 36’288.– (aktuell: CHF 35’280.–) in die Säule 3a einzahlen.

Wichtig zu wissen ist, dass diese Beträge bis zur Pensionierung gebunden sind. Eine vorzeitige
Ausrichtung der Altersleistung ist nur in folgenden Fällen möglich:

  • Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung im Rahmen der 2. Säule;
  • Wenn der Vorsorgenehmer eine ganze Invalidenrente der eidgenössischen
    Invalidenversicherung; bezieht und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist;
  • Aufgabe der bisherigen und Aufnahme einer andersartigen selbständigen Erwerbstätigkeit;
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit;
  • Wenn der Vorsorgenehmer die Schweiz endgültig verlässt;
  • Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf oder Rückzahlung von Hypothekardarlehen.

Quelle und weitere Informationen unter: 
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/gebundene-selbstvorsorge.html

Kontakt: RUEPP & Partner AG, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz, Telefon +41 41 798 05 30